In der Regel ist eine Mediation wie folgt strukturiert - Abweichungen sind aber von Fall zu Fall nötig und möglich:
- Vorgespräch (kostenfrei)
Zunächst findet ein unverbindliches Vorgespräch statt. Es wird geprüft, ob die „Chemie“ stimmt und ob die Bedingungen für eine Mediation günstig sind.
- In der 1. Phase werden die Grundlagen für die Zusammenarbeit geklärt. Das Verfahren, wird erläutert, gemeinsam werden die organisatorischen Rahmenbedingungen und offenen Fragen geklärt. Es wird geprüft, über welche Punkte Einigkeit herrscht, bzw. welche Gemeinsamkeiten vorhanden sind.
- In der 2. Phase erhält jede der Konfliktparteien ausreichend Zeit, den aktuellen Konflikt aus ihrer Sichtweise darzustellen.
- Die 3. Phase dient der Konflikterhellung und Untersuchung, sowie der Verhandlung und Vermittlung. Es werden bisher nicht genannte Interessen, Gefühle, Hintergründe und Bedürfnisse in Bezug auf den aktuellen Konflikt ermittelt.
Nach und nach werden durchaus auch ungewöhnliche, kreative, speziell auf Sie zugeschnittene Lösungen für die strittigen Themen erarbeitet. Entscheidend ist dabei, was die Parteien jeweils als fair, angemessen und akzeptabel ansehen.
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Wichtig ist ein konstruktives miteinander umgehen und die Bereitschaft einander wirklich zu zuhören. Bei Bedarf, wird neben den zu besprechenden Dingen in der Sache auch Raum für persönliche Auseinandersetzungen bzw. für die Gefühle, die der Mediationsprozess in Ihnen hervorruft gegeben.
- In der 4. Phase werden unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten daraufhin geprüft, welche am ehesten zu dauerhaften und tragfähigen Lösungen führen.
- In der 5. Phase einigen Sie sich auf die für beide Parteien beste Lösung. Diese wird gemeinsam in einer schriftlichen Vereinbarung stichpunktartig festgehalten, die auch die vorläufige Dauer der Umsetzungsphase festlegt.
Hinweis: Falls die Beteiligten es wünschen, wird diese Vereinbarung mit dem Ziel der Rechtssicherheit auf Kosten der Beteiligten durch einen Rechtsanwalt schriftlich ausgearbeitet. Zu diesem Zeitpunkt hat die Vereinbarung noch keinerlei Rechtskraft. Diese entsteht erst, wenn Sie die Vereinbarung mit Ihrem eigenen Anwalt bei Gericht einreichen.
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Optional findet nach einer Phase der Umsetzung ein Evaluationsgespräch statt, in dem überprüft wird, ob die getroffene Vereinbarung zu einer befriedigenden Lösung geführt hat oder aber noch einmal überarbeitet werden sollte.